Mehr Demokratie wagen. Ein Antrag zu Veröffentlichungen der Piratenpartei D.

Zum Bundesparteitag der Piratenpartei am 09./10. Juni 2018 in Sömmerda sind wie immer Piraten, Gäste und Journalisten willkommen. Hier nun mein erster Antrag, soeben ganz traditionell per eMail an die Antragskommission geschickt.

Nachtrag:
inzwischen hier offiziell als SÄA 002 eingestellt. Es fehlen noch 4 Unterstützer!

Falls euch der Antrag gefällt, und ihr das Thema diskutieren wollt, tragt euch bitte ein.

Es bleibt spannend.


Satzungsänderungsantrag SÄA 002:

Veröffentlichungen der Piratenpartei Deutschland

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Die Satzung der Piratenpartei Deutschland § 9a (1) Bundesvorstand, möge wie folgt ergänzt werden:

Die Vorsitzenden und politischen Geschäftsführer sind für die politische Leitung und politische Außenvertretung, die Schatzmeister für die Finanzangelegenheiten, und die Generalsekretäre für die innerparteiliche Organisation und Verwaltung zuständig.

Die politische Außenvertretung im Sinne schriftlicher Veröffentlichungen der Piratenpartei wird durch den Bundesvorstand in Zusammenarbeit mit der AG BundesPR gemäß § 9c der Bundessatzung geregelt.


Satzung, neuer Paragraph § 9c:

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Veröffentlichungen der Piratenpartei

durch das Team der AG Bundes-Presse (BundesPR).

  1. Das Presseteam der Piratenpartei Deutschland auf Bundesebene (BundesPR) ist eine selbständige Arbeitsgemeinschaft innerhalb der Piratenpartei, die für das Erstellen und Publizieren von Texten und Bildmaterial auf der Bundes-Webseite, sowie in den sozialen Medien der Piratenpartei auf Bundesebene zuständig ist.
  2. Die Möglichkeit zur Mitarbeit in der AG BundesPR steht allen Mitgliedern der Piratenpartei offen.
  3. Die Wertebestimmung der Güte eines Beitrags erfolgt partizipativ und transparent im Einklang mit den Grundwerten der Piratenpartei. Die Entscheidung über die Veröffentlichung von Inhalten fällt das BundesPR-Team über ein Quorum im Rahmen einer regelmäßigen gemeinsamen Abstimmung. Über das Quorum wird sichergestellt, dass nur Beiträge von gehobener Bedeutung und Qualität auf der Website der Piratenpartei Deutschland veröffentlicht und an die offiziellen Presseverteiler herausgegeben werden.
  4. Auch Nichtmitglieder der Piratenpartei dürfen Gastbeiträge zur Veröffentlichung einreichen. Für ein aktives Stimmrecht über die Güte von Veröffentlichungen der Piratenpartei ist aber die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Voraussetzung.
  5. Wird das Quorum erreicht, so übernimmt der Autor im Regelfall auch die Verantwortung (V.i.S.d.P.) für seinen Artikel. Ebenso kann ein Autor seinen Artikel zurückziehen.
  6. Auf Anfrage des Autors kann ein Mitglied der BundesPR stellvertretend die Verantwortung für den Beitrag übernehmen. Dem Autor eines Beitrags steht alternativ die Möglichkeit zur Verfügung, eine anonyme Veröffentlichung durch den BuVo zu beantragen (Whistleblower-Schutz). Stimmt der BuVo dieser mehrheitlich zu, so tritt formal der politische Geschäftsführer als V.i.S.d.P. auf, wird dabei aber anwaltlich durch die Piratenpartei Deutschland vertreten.
  7. Der Bundesvorstand hat das Recht, geplanten Veröffentlichungen im Einzelfall aus eigenem Antrieb per begründetem Veto zu widersprechen. Besteht ein Autor dennoch auf der Veröffentlichung seines Beitrags, und wurde das Quorum erreicht, so steht dem Autor die Anrufung eines Schiedsgerichts offen.
  8. Neue Mitglieder stellen sich der BundesPR vor, und dürfen nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Für die Ablehnung oder den Ausschluss eines Mitglieds der BundesPR sind eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig, wobei mindestens 12 Mitglieder für den Ausschluss stimmen müssen. Der Ausschluss eines Piraten aus der AG BundesPR hat begründet zu erfolgen, woraufhin dieser ein Schiedsgericht anrufen kann.
  9. Mitglieder des Bundesvorstands werden mit ihrer Wahl natürliche Mitglieder der BundesPR, und sie genießen für ihre Amtszeit ein natürliches Publikationsrecht. Der Zugang zu Publikationsmedien der Piratenpartei darf amtierenden Mitgliedern des BuVo seitens der übrigen BundesPR-Mitglieder nicht ohne wichtigen Grund, und nur per Ausschluss verwehrt werden. Ein Ausschluss von amtierenden Mitgliedern des BuVo aus der BundesPR wird erst wirksam, wenn ein Schiedsgericht dessen Wirksamkeit bestätigt hat.
  10. Die informationelle Selbstbestimmung aller Mitglieder der Piratenpartei und des Bundesvorstands bleibt gewahrt. Kein Pirat soll zu Veröffentlichungen gedrängt werden oder gezwungen sein. Ein Austritt aus der BundesPR sowie eine stille Mitgliedschaft sind jederzeit möglich.
  11. Die Arbeitsprozesse im Detail werden durch die BundesPR festgelegt, und können innerhalb dieser AG nur mit 2/3-Mehrheit geändert werden.
  12. Sofern mehr Beiträge vorliegen, als bearbeitet werden können, wird eine Warteliste eröffnet.


Zur Antragsbegründung:

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Grundsätzlich berührt das Thema der Deutungshoheit und Qualität von Beiträgen sowie politischen Veröffentlichungen der Piratenpartei ein sehr wichtiges Thema:

die Pressefreiheit.

Aus Sicht des Antragstellers hat dieses Thema Satzungsrang, da ja z.B. von einem BuVo-Mitglied nicht erwartet werden kann, Beiträge anderer Personen in jedem Fall zensurfrei und gleichzeitig persönlich voll haftend zu verantworten.

Also braucht es eine allgemeine Regelung, die sich von vorn herein im Einklang mit Parteiengesetz und den Statuten der Piratenpartei, insb. der Freiheit des Einzelnen, Transparenz, informationelle Selbstbestimmung, und Partizipation befinden sollte. Strukturelle Probleme kann man auch nicht durch Wahl geeigneter Menschen lösen. Vielmehr werden sie hierdurch nur wiederkehrend.

Das Maß für die Güte der Veröffentlichung der Piratenpartei kann von daher nur ein partizipativ bestimmtes Maß sein.

Als Piraten sollten wir die Vielfalt der Natur, Menschen und der Ansichten des Einzelnen als Optimum begreifen, darstellen, und verteidigen, nicht aber aus Gründen der Einheitlichkeit, Deutungshoheit und Geltungssucht des Einzelnen bekämpfen. Bei demokratischer Abstimmung ist die Wahrscheinlichkeit sich sinnlos widersprechender, zeitgleicher Veröffentlichungen ausreichend gering.

Dem entgegen steht in der bisherigen Satzung die Allein-Wahrnehmung der Außenvertretung durch den Bundes-Vorsitzenden und den PolGF. Hier wurde ein natürliches Motiv für Lobbyismus, Korruption und Vetternwirtschaft geschaffen. Im schlimmsten Falle würde ein BuVo, der versucht, die Außendarstellung der Piratenpartei gemäß der bisherigen Satzung konsequent im Alleingang wahrzunehmen, die Mitglieder von der Basis, die hier noch etwas machen wollten, bevormunden, frustrieren, oder in letzter Konsequenz sogar die Schwachen demütigen. Das Problem liegt an der Stelle aber mglw. gar nicht beim BuVo, sondern an der entsprechenden Weichenstellung in der alten Satzung. In der Folge kann es der BuVo aktuell nicht richtig machen, da er ja seinerseits an die Satzung gebunden ist.

Die bisherige BundesPR hatte hierzu im März 2018 ein 5-Sterne-Quorum ausgearbeitet, welches die alte Regelung durch einfache Pro-Kontra-Abstimmung der Mitglieder über eine Veröffentlichung ablösen sollte. Bisher hatte die BundesPR Sitzungen im Mumble durchgeführt, wobei die Mitglieder im Pad mit (+1+1+1) für oder gegen die Veröffentlichung eines Beitrags abgestimmt haben. In Zukunft würde hier also (in der einfachsten Form) lediglich (+5+4+0+4+5+3) stehen, und die Summe wäre durch die Anzahl der Stimmen zu teilen, um das Erreichen des Quorums (z.B. 4 Sterne) zu ermitteln, und die Veröffentlichung auf der Website und über die Presseverteiler in die Wege zu leiten, sobald das Quorum erreicht ist. Wird das Quorum nicht erreicht, sollte es dem Autor freistehen, seinen Antrag ggf. zu bearbeiten und bei der nächsten Sitzung der BundesPR erneut einzureichen, wenn auch ggf. am Ende der Warteliste. Natürlich kann ein Autor seinen Beitrag auch jederzeit über andere, ggf. auch eigene Medienkanäle veröffentlichen.

Damit bleibt das Verfahren transparent und partizipativ. Über die Warteliste ist sichergestellt, dass es hier nicht ohne Weiteres zu einem Erliegen der BundesPR durch zu viele Einreichungen (DoS-Attacke) kommen kann. Vielmehr wird ein echtes, leicht verständliches und v.a. faires Motiv zur Beteiligung geschaffen, welches eine Möglichkeit der Bevormundung in der alten Satzung ersetzt. Die Einreichung vieler politischer Beiträge von engagierten Piraten ist erwünscht, und stellt insofern aus Sicht des Antragstellers ein anzustrebendes Luxus-Problem dar. Das Quorum für eine Veröffentlichung eines Mitgliedsbeitrags auf der Hauptseite der Piratenpartei Deutschland sollte dabei eher hoch anzusetzen sein (z.B. ein Durchschnitt ab 4,0 Sterne). Sofern sich ein funktionierender Prozess etabliert hat, kann sowohl die Güte als auch die Menge der Beiträge langfristig über das Quorum nachjustiert werden. Ebenso ergibt sich ein natürliches Gleichgewicht zwischen Publikations-willigen Autoren, und den Mitgliedern der BundesPR. Denn ohne Leser keine Veröffentlichung.

Insgesamt geht es in dem Antrag also lediglich darum, über das Quorum ein Stimmgewicht zu etablieren, welches eine bessere Priorisierung von wichtigen Beiträgen ermöglicht. Eine solche Priorisierung sollte auch innerhalb der Piratenpartei ja wohl noch möglich sein, solange die Teilnahme am Verfahren allen Piraten offen steht, die Regeln transparent sind, und die Wertebestimmung partizipativ erfolgt. Dementsprechend kann auf Basis des Antrags im Detail festgelegt werden, ab welcher Güte (Stimmgewicht) ein Beitrag auf der Seite 1 der Piratenpartei veröffentlicht, über die vorhandenen Kanäle an die kommerziellen Pressemedien und freien Journalisten verteilt wird, etc. Das Detailverfahren sehe ich aber dann nicht mehr im Satzungsrang.

Über die im Antrag formulierte notwendige 2/3 Mehrheit und die zu begründende Ablehnung von Mitgliedern, sowie die Mindestzahl von 12 Stimmen (vgl. hierzu den Klassiker: „die 12 Geschworenen“) wird ausreichend sichergestellt, dass eine BundesPR sich nicht ihrerseits zu einem Ethik-Rat zweifelhafter Güte verselbständigen kann.

Initial würde die BundesPR mit Eintreten der o.g. Satzungsänderung durch die Mitglieder des BuVo gebildet. In der ersten Sitzung könnten nun zunächst beliebig viele Mitglieder ihren Beitrittswunsch bekunden. Da die BundesPR aus weniger als 12 Personen besteht, können Beitrittswünsche zur BundesPR in dem Falle nicht abgelehnt werden, denn hierzu wären ja wenigstens 12 Stimmen notwendig. Ab der 2. Sitzung der neuen BundesPR könnten nun theoretisch Mitglieder begründet und ggf. mit 2/3 Mehrheit ausgeschlossen werden. Sofern keine Mitglieder generell von der politischen Meinungsbildung ausgeschlossen werden sollen (was einen Ausnahmefall darstellen sollte), kann die BundesPR hingegen problemlos auch mit weniger als 12 Teilnehmern arbeiten.

Nur zur Änderung des Abstimmungsprozesses im Detail (z.B. des Bearbeitungswegs von Beiträgen, oder des konkret gültigen Quorums für ein bestimmtes Ziel) wäre noch einmal eine 2/3-Mehrheit innerhalb des BundesPR-Teams erforderlich. Sollte eine kleine Gruppe von BundesPR-Mitgliedern hier bei einem ihrer Treffen abweichende Details beschließen, so kann dies in der Folge problemlos geheilt werden. Durch neue BuVos werden auch zukünftig immer wieder neue Mitglieder hinzustoßen, selbst wenn sonst niemand Interesse zeigt. Damit ist die Erneuerung der BundesPR auch langfristig gewährleistet.

Zum Thema Datenschutz sei angemerkt, dass dieses natürlich ein sehr wichtiges Thema ist. Alle Datenschützer sind natürlich jederzeit aufgerufen, konstruktive Vorschläge zur Verbesserung des Verfahrens einzureichen. Letztlich muss aber aus Sicht des Antragstellers die Partizipation der wichtigste Grundwert der Piratenpartei sein, denn sie bildet das Fundament unseres demokratischen Anspruchs. Privatsphäre ist ein subjektives Empfinden (was ist mir privat, und warum), und von daher wird diese erst dann besonders wichtig, wenn ein Verfahren auch den Menschen verbindlich vorgeschrieben wird, die an diesem Verfahren gar nicht teilnehmen wollen (Regierungsanspruch der Piratenpartei). Bis dahin greift die informationelle Selbstbestimmung, so dass Demokratieexperimente aller Art innerhalb der Piratenpartei zulässig bleiben müssen, um die Partizipation der Mitglieder auf fairer und gerechter Basis zu gewährleisten. Und von daher sollten gerade bei Veröffentlichungen die Grundwerte Transparenz des Verfahrens, Partizipation und Mitbestimmung, und die informationelle Selbstbestimmung der Piraten im Vordergrund stehen.

Machen wir uns auf den Weg hin zu einer toleranten Gesellschaft der Vielfalt, in demokratischer Abstimmung der Menschen, und lasst uns hierfür bei den Statuten der Piratenpartei anfangen. Wer sollte uns wählen, und wofür, wenn wir hierfür an zentralen Stellen unserer eigenen Satzung nicht das Vorbild abgeben, wie solch eine bessere Welt aussehen könnte? – guter Wille ist immer hilfreich, aber um Glaubwürdigkeit zu gewinnen, sollte man immer bei sich selber anfangen.

Wir sind Piraten. Ob wir nun im Herzen Kapitalisten, Kommunisten, Sozialisten, Liberale, Libertäre, Environmentalisten, ob wir Religiöse, Atheisten, oder Antifaschisten sind, so sind wir doch alle Piraten. Alle zusammen. Und da soll keiner wichtiger als der andere sein. Denn Transparenz beinhaltet Ehrlichkeit, informationelle Selbstbestimmung bedeutet Vielfalt und Respekt, und Partizipation bedeutet Toleranz.

Lasst uns unsere ganze Kraft, die Kraft der Piratenbewegung, in unsere Publikationen stecken. In die Kraft der politischen Willens- und Meinungsbildung. In Politik zum Mitmachen.

Lasst uns mehr Demokratie wagen.

Lasst uns abstimmen.


Vielen Dank für’s Lesen… 

Martin Bernhardt - mydarkstar - Twitter Logo 48x48 dynamions_logo_signal_48x48 PirateDesire_logo_48x48 dynamic_idea_logo_48x48 PerfectDesire_logo_48x48

Euer @mydarkstar.

Grundlage des Antrags war ein von der bisherigen AG BundesPR bei ihren wöchentlichen Treffen im Mumble ausgearbeiteter Vorschlag an den Bundesvorstand.

https://pressepad.piratenpad.de/Pressearbeit-20–20Strukturvorschlag

Aus meiner Sicht stellt der Antrag eher den Beginn, als den Abschluss einer langen Reise dar. Ich glaube, dass gerade die Vielfalt der Ansichten innerhalb der Piratenbewegung ein Alleinstellungsmerkmal darstellt. Und von daher sollten wir diese Vielfalt nicht länger als Mangel, sondern als Feature begreifen. Die vielen verschiedenen Ansichten unserer Mitglieder zu Detailfragen aller Art sind unsere Kraft. Und doch sind wir alle die Piraten.

Es wird auch in Zukunft noch viele Diskussionen um den richtigen Weg geben, und der beste Weg ist oftmals nicht der einfachste. Die Pro- und Kontra-Debatten auf den Bundesparteitagen sind ein gutes Beispiel für diesen Weg. Und ich möchte diesem Weg einen Namen geben. Glaubwürdigkeit.

Lasst uns zu unseren Werten stehen. Lasst uns die Vielfalt der Menschen auf diesem Planeten erhalten und verteidigen.

Denn nur Glaubwürdigkeit, verbunden mit einer guten Grundidee, führt auf Dauer zum Erfolg.

Feedback und abweichende Meinungsäußerungen sind wie immer erwünscht. 

Vielen Dank!

4 thoughts on “Mehr Demokratie wagen. Ein Antrag zu Veröffentlichungen der Piratenpartei D.

  1. Na ja ist eher nen Zeichen für dilletantisches Weiterso wenn ich es mal hart sagen darf. Es ist da eher so das wie man schon in der Vergangenheit es sieht, das viel dann man Sympathie und homogener (politischer) Einstellung die Leute dann rein kommen. Die Qualifikation und die Prozesse das man Leute fachlich nimmt auch wenn man nicht 100% mit ihnen übereinstimmt wird dadurch verhindert. Ich sehe diesen Antrag mehr als fast schon schädlich an und ist eher ein zeichen des um Koschmieder zu zitieren ein weiterleben des wie er es nannte “spielerischen Diletantismus”. Und dies ist der falsche Weg wie die Vergangenheit gezeigt hat.

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    • Hallo Japan,

      danke für dein Feedback!

      Aus meiner Sicht fehlte in der Vergangenheit vor allem ein konsequentes Quorum, und von daher ist das dann schnell in Beliebigkeit ausgeartet.

      Eine Alternative wäre natürlich Politik von oben. Also die Piraten wählen einen BuVo, und der publiziert dann ausschließlich selbst, was die Wahrheit der politischen Ansichten ist (Allmacht), oder er setzt Menschen seines Vertrauens ein, die dann alle anderen bewerten, die bei den Piraten auch mal was machen wollten (Vetternwirtschaft).

      Aus meiner Sicht kann man in dem Falle, dass man dies besser findet, ja auch problemlos zur AfD, CDU, CSU, SPD, FDP, zu den Grünen oder zur Linken wechseln. Da lässt man sich dann in den Bundesvorstand wählen, und die Partei-Basis darf dann vor jeder Wahl den Menschen im Lande erklären, wieso und weshalb dieser oder jener Partei-Promi gerade erstaunliche Dinge in ein Mikro gesprochen hat. Alle anderen kommen da eh nicht zu Wort, das wäre ja gefährlich…

      Und von daher wäre der eher basisdemokratische Ansatz doch wenigstens den Grundwerten der Piratenpartei geschuldet. Man muss Basisdemokratie nicht gut finden, aber es wäre glaubwürdig. Und es würde die Mitwirkenden ermutigen, hier noch was zu machen, anstatt sie mglw. zu bevormunden, zu frustrieren, oder in letzter Konsequenz gar die Schwachen zu demütigen.

      Und so hätten die Piraten endlich ein Motiv zur Zusammenarbeit, denn wer einfach nur lauthals um sich schlägt, der hat schon bald keine Freunde mehr. Mit der Zeit kann sich so eine BundesPR etablieren, die aus ihren vielen, vielen Fehlern der Vergangenheit gelernt hat und doch per Satzung immer offen für neue Mitglieder bleibt.

      Learning by doing, auch Politik zum Mitmachen genannt.

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      • Ja verstehe was du meinst, denke aber gerade bei organisatorischen und abläufen ist es an sich was anderes weil am Ende “haftet” dafür die gesamte Partei udn der Bundesvorstand als seine in artei- udn genereler Öffentlichkeit wahrgenommene Vertreter. Mitmachen und Basis geht es um Politik. Dh wir erarbeiten ideen udn Konzepte und werben & streiten für diese um in der Partei dafür eien Mehrheit zu bekommen. Generelle Abläufe die auch in der Orga einfach bedingt ein Fachwissen brauchen das müssen dann Leute machen die es können. Gerade weil sie wissen was es an sich bedeutet und auch welche “Gefahren” es gibt. Mitmachen heißt nicht das jeder alles kann und alles machen soll. Jeder sollte das machen was er kann und wo er wissen hat. Dies wird auch beim Schwarmwissen klar. Das war die Intention des Mitmachen und auch wie es in der Netzgemeinde damals praktiziert wurde. Denke das sollten wir uns immer wieder selbst vor Augen halten. Basisdemokratie scheitert daran wenn es darum geht wer den Abwasch zu machen hat. Das politische und inhaltliche sollte basisdemokratisch entwickelt werden, Gwisse administrative dinge können auch wenn man es gerne will und da versteh ich dich wie so viele vom Herzen, gehen da leider nicht. Gerade unsere eigene Vergangenheit sollte es uns da als Mahnung genug sein. Wir müsssen uns (leiderr) spezialisieren weil nicht jeder kann alles gleich gut.

        Learning by doing hatten wir 10 Jahre lang und das heißt auch aus Fehlern lernen.

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